Solaranlagen mieten statt kaufen: Innovative Geschäftsmodelle

Die Beweggründe für die Investition in eine Solaranlage auf dem eigenen Dach sind vielfältig und reichen von reinem Idealismus über den Wunsch nach möglichst großer Energieunabhängigkeit bis hin zu wirtschaftlichen Überlegungen. Und genauso breit wie die Motive der Bauherrin und des Bauherrn, so weit auseinander gehen auch die Möglichkeiten zur finanziellen Umsetzung des Vorhabens.

  • Solarmodule auf dem Dach eines Wohnhauses. Quelle: Vivint Solar via Unsplash Bild: Vivint Solar via Unsplash

War lange Zeit die eigene Investition und der Kauf einer Anlage die bekannteste Form, Solarstrom auf dem eigenen Dach herzustellen, gewinnen Alternativen in den vergangenen Jahren zunehmend Anhängerinnen und Anhänger und eine wachsende Zahl von Unternehmen bieten entsprechende innovative Modelle an. Mit der Möglichkeit zum Mieten einer Anlage kommen Formen der Überlassung ins Spiel, die die Notwendigkeit zum Aufbringen hoher Eigeninvestitionen umgehen.

Der Kauf einer Anlage

Beim Kauf einer Anlage fallen neben den eigentlichen Anlagenkosten auch solche für die Montage, einen Solarstromspeicher sowie auch laufende Kosten für Wartung und Versicherung an. Wer sich die diese Kapitalkosten, die bürokratischen Hürden sowie die Planung und die Absprachen mit Handwerkern ersparen möchte, sollte sich zu Miet- oder Pachtmodellen beraten lassen.

Bei den meisten Anbietern geht dies einfach über ein Onlineformular oder gar telefonisch. Die Unternehmen arbeiten deutschlandweit mit Partnerbetrieben zusammen und ermöglichen eine Planung und Umsetzung oft schon innerhalb rund zweier Monate.

Vorteile beim Mietmodell

Wer seine Anlage mietet oder pachtet, der erhält in der Regel einen schlüsselfertigen Aufbau inklusive der für die vereinbarte Laufzeit notwendigen Versicherungen und der Wartung. Üblicherweise erstreckt sich ein solcher Kontrakt auf 15 bis 20 Jahre, je nach Dachfläche und Anlagenausführung sind dabei Kosten in Höhe von 40 bis 100 Euro im Monat einzurechnen. Der produzierte Strom steht dem Gebäudeeigentümer oder der Gebäudeeigentümerin zur Verfügung und kann entweder selbst genutzt, gespeichert oder für eine entsprechende Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Am Ende der Laufzeit, kann die Anlage zum Zeitwert erworben oder wieder in den Besitz des Anlagenvermieters übergehen. Einige Anbieter verkaufen die Anlagen auch für einen symbolischen Betrag, sodass nach der vereinbarten Laufzeit die meist gut gewartete Anlage praktisch kostenfrei weiterhin Stromerträge liefert.

Bei den meisten Anbietern kann man wählen, ob zusätzlich noch ein Solarstromspeicher installiert wird, welcher dann ebenfalls über einen monatlichen Betrag abgegolten wird. Ein Solarstromspeicher erhöht den Anteil des Eigenverbrauchs an Sonnenstrom und kann so die Wirtschaftlichkeit der Anlage steigern, da insgesamt weniger Elektrizität aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen werden muss. Dies lohnt sich vor allem, wenn der Hauptnutzungszeitraum an Strom in den Tagesrandzeiten liegt.

Details beachten

Wichtig ist wie immer der Blick ins Vertragliche: Wer ist für Schadensreparaturen wie bei Blitzeinschlag, Tierbiss oder Hagel zuständig? Welchen Zeitraum räumt sich der Anbieter ein, bevor eine defekte Anlage wieder repariert werden muss? Grundsätzliche Hemmnisse müssen im Vorfeld geklärt werden: Montiert das Unternehmen auf jeder Dachform und bei jeder Dacheindeckung oder nur bei Vorliegen von bestimmten Dachpfannentypen? Und eine weitere Einschränkung muss bedacht werden: Oftmals schließen die Anbieter nur Verträge mit Personen unter 70 Jahren ab, da die Lebenserwartung der Vertragspartner in der unternehmerischen Kostenkalkulation bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren eine gewichtige Rolle spielt.

Ein Miet- oder Pachtmodell ermöglicht es Eigentümern und Eigentümerinnen, ohne Kapital und mit geringeren Hürden in den Genuss von Ökostrom vom eigenen Dach zu kommen. Nur ganz ohne Formalitäten geht es auch hier nicht: Wie beim Kauf einer Solaranlage muss auch bei einem Miet-/Pachtmodell die Anlage angemeldet werden. Jeder Betreiber einer Solaranlage und eines Batteriespeichers ist gefordert, die Anlage im Online-Portal der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzuzeigen. Ob eine Steuererklärung wirklich notwendig ist, sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

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