Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
Verwandte Begriffe:BEK 2030
Berlin wird sich in den nächsten Jahrzehnten zu einer klimaneutralen Stadt entwickeln und reagiert damit wie andere Metropolen weltweit auf die Herausforderungen des Klimawandels. Das am 6. April 2016 in Kraft getretene Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) schreibt dafür vor, dass der Senat dem Abgeordnetenhaus ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) vorzulegen hat, welches die konkreten Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels enthält.
Das am 20. Juni 2017 vom Senat beschlossene BEK 2030 wurde auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen und den Ergebnissen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet und mit Beginn der neuen Legislaturperiode aktualisiert. Es verfolgt einen integrierten Ansatz und enthält rund hundert Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, jeweils für den Umsetzungszeitraum bis 2021 und den Entwicklungshorizont 2030. Für den Klimaschutz sollen mit den Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Private Haushalte und Konsum eine Reduktion von Kohlendioxidemissionen in der Stadt erwirkt werden. Zentral ist dafür die Einsparung und effiziente Verwendung von Strom, Wärme und Kraftstoffen sowie die verstärkte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finden sich Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit den veränderten klimatischen Bedingungen in Berlin im BEK 2030 wieder.
Nach der Überweisung an das Berliner Abgeordnetenhaus wurde dort am 25. Januar 2018 das BEK 2030 beschlossen. Mit der Beschlussfassung durch das Parlament startete die Umsetzungsphase des BEK 2030. Das vom Senat am 28. August 2018 beschlossene Umsetzungskonzept zum BEK 2030 präzisiert die einzelnen Umsetzungsschritte und legt fest, welche Senatsverwaltung wofür jeweils die Federführung übernimmt.
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