Solarwissen: Energielexikon / Glossar

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Energielexikon / Glossar

Anlagenregister

Verwandte Begriffe:Marktstammdatenregister

Alle Photovoltaikanlagen sind im elektronischen Anlagenregister (auch: Marktstammdatenregister) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Es umfasst alle elektrischen Generatoren und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Die Verantwortung für die Meldung obliegt dem Anlagenbetreiber

Das Register existiert seit Frühjahr 2019. Vorher installierte Photovoltaikanlagen wurden in Papierform beim Übertragungsnetzbetreiber angemeldet. Sie sind mit Anfang 2019 unbedingt erneut und nachträglich auch im elektronischen Register einzutragen! Es gelten entsprechende Übergangsfristen.
Nur korrekt im Marktstammdatenregister angemeldete Solargeneratoren erhalten die Einspeisevergütung

In Berlin ist die notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber für fest installierte Anlagen bis 30 KW Leistung und Stecker-PV Anlagen auch online im Einspeiseportal von Stromnetz Berlin möglich. Auch online müssen hier Kunde bzw. Betreiber und der ausführende Betrieb jeweils Angaben machen, um die Anmeldung erfolgreich abzuschließen.

Das Markstammdatenregister ist hier zu finden:
Markstammdatenregister

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Das Energie-Lexikon bietet einen breiten Überblick zu den wichtigsten Begriffen und Fragestellungen rund um das Thema Solarenergie. Es wird ständig erweitert.

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