Solarwissen: Energielexikon / Glossar

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Energielexikon / Glossar

Pacht

Mit dem Ausbau der Energiewende in Deutschland haben neue Modelle zur Refinanzierung Einzug gehalten. Früher wurden die Photovoltaikanlagen in der Regel an den künftigen Anlagenbetreiber verkauft. Im privaten Segment ist diese Form der Finanzierung weiterhin die Regel.

Hinzu kommen neue Möglichkeiten wie die Verpachtung des Daches an einen Anlagenbetreiber oder die Verpachtung von kompletten Anlagen. Je größer die Dachanlagen werden, umso größer wird der Anteil der neuen Finanzierungsmodelle. Auch lässt sich die Solarpflicht gut umsetzen, wenn man die Dachflächen als spezialisierte Solarbetreiber verpachtet. Sinngemäß sind die folgenden Erläuterungen auch auf Fassaden anwendbar.

Das eigene Dach verpachten

Bei der Verpachtung des Daches (Dachpacht) stellt der Eigentümer sein Dach für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung. Er investiert nicht selbst in die Anlage, das übernimmt der Investor, der auch den Betrieb der Anlage übernimmt oder an Dritte abgibt.

Es ist möglich, dass der Verpächter des Daches den Strom aus der Solaranlage – zumindest teilweise – abkauft. Dann tritt der Betreiber wie ein Energieversorger auf. Grundlage der Verpachtung ist der Pachtvertrag und die Zahlung von Pacht für die Betriebsdauer der Photovoltaikanlage.

In bestimmten Modellen wird die Anlage in einer Art Mietkauf abbezahlt, indem der Eigentümer des Daches über den Solarstrom (Kilowattstunden) die Anlage nach und nach zurückkauft. Nach meist zehn Jahren wird ein Restwert bestimmt, zu dem er die Anlage komplett übernehmen kann. Das entspricht bekannten Leasingmodellen bei Fahrzeugen.

Die Anlage auf dem eigenen Dach pachten

Eine erweiterte Form der Dachverpachung ist die Pacht einer betriebsfähigen Photovoltaikanlage, die ein Investor finanziert und installiert hat. Dann wird das Dach gegen Pacht zur Verfügung gestellt, und der Eigentümer des Daches übernimmt nach der Installation den Betrieb der Anlage, die er im Gegenzug pachtet.

Dieses Modell ist vor allem für größere Dachanlage auf Gewerbegebäuden sinnvoll. Der Unternehmer muss die Solarinvestition nicht sofort aufbringen, sondern kauft die Anlage über die Pacht schrittweise zurück und nutzt den Strom in seiner Firma.

Vertragstexte entscheiden

Bei beiden Modellen – Dachpacht und Anlagenpacht – ist der Wortlaut der Verträge entscheidend, vor allem das Kleingedruckte sowie Passagen zur Durchsicht, Wartung und Versicherung. Da es sich meist um gewerbliche Verträge handelt, greift der EU-Verbraucherschutz nicht.

Auch muss der Verpächter sicherstellen, dass Fachpersonal jederzeit Zugang zu den Anlagen auf dem Dach hat. Die statische Sicherheit des Daches und Dachschäden liegen in der Regel in der Verantwortung des Verpächters. Das undichte Dach unter einer verpachteten Anlage zu reparieren, kann aus juristischer Sicht sehr kompliziert werden.

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