Solarwissen: Energielexikon / Glossar

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Energielexikon / Glossar

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Verwandte Begriffe:EEWärmeG

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) war ein auf Bundesebene geltendes Gesetz. Es war von Januar 2009 bis November 2020 in Kraft und sollte den Ausbau von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich vorantreiben – im Kern führte es Pflichten zur Verwendung regenerativer Erzeugungsanlagen im Neubau ein.

Konkret wurden Eigentümer von Neubauten mit mehr als 50m² Nutzfläche verpflichtet, in unterschiedlichen Umfängen den Wärmebedarf (oder auch Kälte) eines Gebäudes aus erneuerbaren Energien zu decken. Dafür stellte das Gesetz unterschiedliche Anteile heraus, die am Gesamtverbrauch gemessen werden:

  • Solare Strahlungsenergie: 15%
  • Biomasse: 50% (30% bei Biogas)
  • Geothermie/Umweltwärme: 50%

Außerdem definierte das Gesetz zahlreiche Ersatzmaßnahmen, die die o.a. Quoten abmindern können, beispielsweise die Rückgewinnung von Abwärme, die Einbindung von KWK-Anlagen oder der Anschluss an Wärmenetze, die ihrerseits aus KWK-Anlagen gespeist werden etc.

Seit Januar 2021 ist das EEWärmeG im novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) integriert.

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