Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Verwandte Begriffe:EEWärmeG
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) war ein auf Bundesebene geltendes Gesetz. Es war von Januar 2009 bis November 2020 in Kraft und sollte den Ausbau von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich vorantreiben – im Kern führte es Pflichten zur Verwendung regenerativer Erzeugungsanlagen im Neubau ein.
Konkret wurden Eigentümer von Neubauten mit mehr als 50m² Nutzfläche verpflichtet, in unterschiedlichen Umfängen den Wärmebedarf (oder auch Kälte) eines Gebäudes aus erneuerbaren Energien zu decken. Dafür stellte das Gesetz unterschiedliche Anteile heraus, die am Gesamtverbrauch gemessen werden:
- Solare Strahlungsenergie: 15%
- Biomasse: 50% (30% bei Biogas)
- Geothermie/Umweltwärme: 50%
Außerdem definierte das Gesetz zahlreiche Ersatzmaßnahmen, die die o.a. Quoten abmindern können, beispielsweise die Rückgewinnung von Abwärme, die Einbindung von KWK-Anlagen oder der Anschluss an Wärmenetze, die ihrerseits aus KWK-Anlagen gespeist werden etc.
Seit Januar 2021 ist das EEWärmeG im novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) integriert.