Solarwissen: Energielexikon / Glossar

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Energielexikon / Glossar

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Elektromobilität

Verwandte Begriffe:E-Mobilität; E-Mobility

Unter Elektromobilität werden Fahrzeuge verstanden, die keinen Verbrennungsmotor als Antrieb verwenden, sondern Elektromotoren. Kombinationen mit teilweise elektrischem und zusätzlichem Verbrennungsantrieb (vor allem zum Zuschalten zur Erhöhung der Reichweite (PKW) oder für temporäre Leistungserhöhung (Arbeitsfahrzeuge)) werden bezeichnet als Hybride.

Elektromobile können alle Fahrzeuge mit Elektromotor sein: vom Rollstuhl über Rasenmäher, elektrisch unterstützte Fahrräder (Pedelecs) bis hin zu Booten, Gabelstaplern, elektrischen PKW oder Nutzfahrzeugen. Auch wurden bereits die ersten Flugzeuge entwickelt, die Elektromotoren für ihre Propeller nutzen.
Gespeist werden die Motoren aus chemischen Antriebsbatterien (Traktionsbatterien) oder Brennstoffzellen (Erdgas oder Wasserstoff als Brennstoff).

Eine Sonderkategorie sind Solarfahrzeuge, Solarboote oder Solarflugzeuge. Sie erzeugen ihren Antriebsstrom zumindest teilweise aus Solarzellen auf ihrer Haut unmittelbar selbst.

Die Elektromobilität ist ein wichtiger Pfeiler der Energiewende, weil sie den Verkehrssektor (öffentlich, gewerblich und industriell) auf emissionsfreie Antriebe umstellt und damit wesentlich zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen beitragen wird. Derzeit wird der Umstieg auf die Elektromobilität in Deutschland staatlich gefördert.

Weiterführende Links:

BMWi-Infoportal zu Elektromobilität

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

Bundesverband eMobilität
 

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