Solarwissen: Energielexikon / Glossar

Solarwissen:

Energielexikon / Glossar

Bürgersolaranlage

Der Begriff Bürgersolaranlage beschreibt eine besondere Form der Finanzierung einer Photovoltaikanlage: Mehrere Menschen (Privatpersonen) sind an der Finanzierung über Anteile beteiligt und treffen zum Teil auch Entscheidungen gemeinsam. In Deutschland gibt es zahlreiche Bürgerenergieprojekte, deren Ausgestaltung mitunter sehr unterschiedlich sein kann. Es können sowohl Privatpersonen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder ganze Kommunen regionale Bürgerenergieprojekte initiieren.

Viele Menschen engagieren sich in regionalen oder kommunalen Bürgerenergiegesellschaften, z.B. in Form einer Unternehmensgesellschaft oder einer Energiegenossenschaft.

In der Regel werden Solarenergieprojekte mit größerer Leistung gebaut, um aus den Erlösen der Einspeisevergütung oder der Marktprämie eine bestimmte Rendite zu erzielen. Diese Rendite wiederum wird unter den Anteilseignern als Erlös aufgeteilt.

Auch Banken gehen zunehmend dazu über, größere Solarparks mit speziellen Vorzugsanteilen für Menschen der Region zu finanzieren, in der ein Solarpark errichtet werden soll. Auch dadurch wird die regionale Wertschöpfung gestärkt.

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