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Besondere Ausgleichsregelung
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Die Besondere Ausgleichsregelung war eine Regelung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2017 (§ 63 ff.). Sie erlaubte es stromkostenintensiven Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der Schienenbahnen, die EEG-Umlage zu begrenzen oder zu reduzieren. Dafür mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anträge wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt und von diesem beschieden.
Zur Jahresmitte 2022 wurde die EEG-Umlage bundesweit abgeschafft. Damit ist die Besondere Ausgleichsregelung hinfällig.