Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Verwandte Begriffe:EWG Bln
Das Land Berlin will einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur Energiewende in Deutschland sowie zu einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung in Berlin leisten. Dafür wurde ein ambitioniertes Ziel gefasst: Berlin soll bis 2045 klimaneutral werden.
Zur Unterstützung der darauf ausgerichteten Energie- und Klimaschutzpolitik des Landes hat das Abgeordnetenhaus am 17. März 2016 erstmals einen gesetzlichen Handlungsrahmen – das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) – verabschiedet. Die letzte Novellierung trat am 19. August 2021 in Kraft.
Mit dem EWG Bln verpflichtet sich das Land Berlin seine CO2-Emissionen drastisch zu senken: Bis 2030 sollen diese um mindestens 70 Prozent, bis 2040 um mindestens 90 Prozent und spätestens 2045 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken.
Um dies zu erreichen sind im Gesetz mehrere Maßnehmen beschlossen: So gilt auch für öffentlich Gebäude eine Solarpflicht und bis Ende 2024 sollen alle geeigneten Dachflächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Mit umfangreichen Sanierungsfahrplänen und Maßnahmen zur Energieeinsparung möchte das Land bis 2030 mindestens 20 Prozent des Primärenergiebedarfs und bis 2045 immerhin 80 Prozent des Endenergiebedarfs der eigenen Immobilien einsparen. Bei Neubauten von öffentlichen Gebäuden soll der Effizienzhaus-40-Standard gelten und die öffentliche Kraftfahrzeugflotte soll bis Ende 2030 CO2-frei betrieben werden.
Im Bereich der Wärmeversorgung soll eine bedarfsgerechtere Planung erreicht werden. Dazu sollen anonymisierte Wärmedaten erhoben und für eine effizientere Wärmeplanung ausgewertet werden. Bisher einmalig ist eine Regelung im EWG Bln, die Produzenten von klimaschonender Wärme einen gesetzlichen Anspruch darauf einräumt, Ihre Wärme ins Netz einspeisen zu dürfen. Betreiber von Wärmeversorgungsnetzen müssen demnach Anlagen in räumlicher Nähe, die nicht nur geringfügige Mengen klimaschonender Wärme erzeugen, diskriminierungsfrei an das Fernwärmenetz anschließen.