Solarwissen: Energielexikon / Glossar

Solarwissen:

Energielexikon / Glossar

Ausschreibung von Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur schreibt gemäß gesetzlicher Vorgaben in regelmäßigen Abständen größere Kraftwerksleistungen (mehrere hundert Megawatt) aus, die mit Solarparks auf freien Flächen oder großen Dächern realisiert werden sollen. Dabei handelt es sich um Solarkraftwerke, die den gesamten Solarstrom ins Netz einspeisen. Teilweiser Eigenverbrauch ist bislang nicht vorgesehen.

Dafür erhalten Anlagenbetreiber eine Marktprämie, die nach EEG wettbewerblich über Ausschreibungen ermittel wird. Die Gebote werden gesichtet, gewichtet und absteigend nach dem Angebotspreis vergeben. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen die Anlagen gebaut und ans Netz gebracht werden, um den anzulegenden Wert zu erhalten.

Wer an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen möchte, muss das aufwändige Verfahren genau kennen und ordnungsgemäß durchlaufen. Auch gelten bestimmte Auflagen für die Dächer und die Grundstücke, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen. Der anzulegende Wert ist auch hier für 20 Jahre festgelegt.

Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen durch. Grundlage hierfür ist das EEG. Bürgersolargenossenschaften können sich gleichfalls unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen.

Im PV-Dach-Bereich (Anlagen kleiner als 1 MW, 1.000 kWp) ist keine Teilnahme an Ausschreibungen erforderlich.

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