Reichstag Berlin, Kuppel

Gesetze & Vorschriften

Solarwissen

Für Solaranlagen gelten zahlreiche Gesetze und Vorschriften, die für Lai:innen zum Teil sehr schwierig zu überschauen sind. Vor allem Photovoltaikanlagen unterliegen einer Vielzahl von Regelungen. Daher sind eine fachgerechte Planung und Umsetzung das A und O.

Die für Anlagenbetreiber:innen wichtigsten Gesetze sind im Folgenden dargestellt.

Die wichtigsten Gesetze im Kontext von Solarenergie

  • Solargesetz Berlin

    Mitte Juli 2021 trat das neue Solargesetz Berlin in Kraft. in Kraft. Seit dem 1. Januar 2023 schreibt es für alle Neubauten (ab 50 Quadratmeter Gebäudenutzfläche) eine Solarpflicht vor. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche müssen ab diesem Datum mit Photovoltaik oder Solarthermie (gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)) genutzt werden. Ausgenommen sind Garagen, Schuppen, Gewächshäuser oder leichte Hallen, sogenannte Traglufthallen.

    Bei wesentlichen Umbauten des Daches müssen in Berlin ab diesem Stichtag 30 Prozent der Nettodachfläche solar genutzt werden. Für Wohngebäude gelten spezifische Regelungen je nach Anzahl der Wohneinheiten: mindestens 2 Kilowatt bei max. 2 Wohnungen, mind. 3 Kilowatt bei 3 bis 5 Wohnungen und mind. 6 Kilowatt bei 6 bis 10 Wohnungen. Ersatzweise können Fassaden statt Dächer für Solartechnik genutzt werden.

    Das Solargesetz im Volltext

    Praxisleitfaden zur Umsetzung

Das Berliner Solargesetz kurz erklärt

Erklärvideo zum Berliner Solargesetz

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  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das wichtigste Gesetz in Bezug auf die Erzeugung und Nutzung von Solarstrom. Es definiert den Rahmen der Eigenstromversorgung und das Verhältnis von Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Seit das EEG im Jahr 2000 in Kraft trat wurde es mehrfach novelliert und überarbeitet. Die letzte Änderung trat Mitte 2022 in Kraft.

    So können Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 20 kW künftig entscheiden, ob sie den gesamten Sonnenstrom vom Dach ins Netz einspeisen oder nur teilweise. Je nachdem bekommen sie unterschiedliche Einspeisevergütung. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass Anlagen mit hohem Eigenstromverbrauch im Gebäude wirtschaftlicher sind als volleinspeisende Anlagen.

    Auch Mieterstrom wurde besser gestellt. So gibt es fortan einen festen Zuschuss: 3,79 Ct./kWh für Strom aus Anlagen von bis 10 kW, 3,52 Ct./kWh für Anlagen mit 10 bis 40 kW und 2,37 Ct./kWh für Anlagen von 40 bis 750 Kilowatt. Allerdings sind die Mieterstromzuschläge an den jährlichen Zubau der Photovoltaik in Deutschland gebunden. Steigt er insgesamt, sinkt der Zuschuss.

    Zudem erlaubt das EEG seit 2021 das sogenannte Lieferkettenmodell. Dabei nimmt ein Dienstleister oder Versorger den Solarstrom ab, ohne selbst Anlagenbetreiber zu sein, und vermarktet ihn zusammen mit dem Reststrom an die Mieter. Auch sind Mieterstrommodelle innerhalb von Quartieren möglich und nicht mehr auf das Gebäude beschränkt, auf dem der Solargenerator steht.

    Das EEG 2023 bei der Clearingstelle EEG/KWKG
    Das EEG 2023 im Volltext
    Amtliches Informationsportal zum EEG (Noch auf Stand EEG 2018)
    Informationsportal des Umweltbundesamts zum EEG
    Tipps der Verbraucherzentrale zum EEG 2023

  • Mieterstromgesetz

    Auch: Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
    Das sogenannte Mieterstromgesetz ist eine Erweiterung des EEG regelt die Besonderheiten für selbsterzeugten und selbstgenutzten Solarstrom (sog. Mieterstrom) für Mehrparteienwohngebäude. Es trat 2017 in Kraft und ist ein Teil des EEG. Mit dem EEG 2023 wurde die Beschränkung der Anlagengröße auf 100 kW aufgehoben.

    Das Mieterstromgesetz im Volltext (PDF)

    Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien ist ebenso eine Erweiterung des EEG.
    Ein sehr guter Überblick zum aktuellen Stand der Gesetzgebung findet sich auf der Webseite der Clearingstelle EEG/KWKG.

  • Weitere Gesetze
    • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
      Das MsbG regelt alle Pflichten, die sich aus dem Betrieb von Stromzählern und dem Eichrecht ergeben. Es regelt auch, wer Zähler einbauen und auslesen bzw. abrechnen darf. Das MsbG im Volltext
    • Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
      Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (als Teil des MsbG) schreibt die Einführung digitaler Zähler für Photovoltaikanlagen ab 7 kW Nennleistung vor. Die Einführung wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestartet, wenn ausreichend zertifizierte Zähler mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsprofil des BSI auf dem Markt sind. Bis Ende 2022 war dies noch nicht der Fall. Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
      Weitere geltende Gesetze, die die Photovoltaik und Solarstrom betreffen, sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Verordnungen der Bundesnetzagentur, beispielsweise die Stromnetzentgeltverordnung oder die Stromnetzzugangsverordnung. Ein sehr guter Überblick zum aktuellen Stand der Gesetzgebung findet sich auf der Webseite der Clearingstelle EEG/KWKG. Zudem gelten bestimmte Regelungen aus dem Steuerrecht (Gewerbesteuer bei Anlagen mit mehr als 10 kW, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer), die an dieser Stelle ausführlicher dargestellt sind.

Normen und technische Vorschriften

Für Solarenergie gelten zahlreiche technische Normen und Vorschriften, für deren Einhaltung die Hersteller:innen der Komponenten und die Fachinstallateur:innen zuständig sind. Dass die Photovoltaikanlagen jederzeit im betriebsbereiten Zustand sind, ist Sache der Anlagenbetreiber:innen. Hier ein kurzer (unvollständiger) Überblick über geltende Normen:

  • technische Produktnormen der Photovoltaiksysteme und Stromspeicher
  • Anschlussvorschriften der Netzbetreiber:innen (sogenannte TAB)
  • Normen der Elektrotechnik, vor allem Anwendungsregeln für Generatoren in der Niederspannung und der Mittelspannung
  • Normen zum Blitzschutz und Überspannungsschutz
  • technische Vorschriften zum Brandschutz
  • technische Vorschriften zur statischen Auslegung von Dächern und Überkopfverglasungen

Die Summe der geltenden technischen Vorschriften bilden den „Stand der Technik“. Darauf beziehen sich beispielsweise Solarversicherungen in den Versicherungsbedingungen. Dass eine Anlage gemäß dem Stand der Technik installiert wurde, garantiert der ausführende Fachbetrieb.

Baurecht und Denkmalschutz

Das Baurecht ist in Deutschland Landesrecht und definiert beispielsweise Genehmigungspflichten für den Bau. Der Bau von Solaranlagen ist nicht genehmigungspflichtig, aber es sind Abstandsregelungen, z.B. bei Reihenhäusern, einzuhalten (siehe § 6 Bauordnung Berlin) einer Solaranlage. Eng daran angelehnt ist das Denkmalschutzrecht, das zusätzliche Anforderungen stellt.

In Berlin erteilen Ihnen die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke Auskunft über die an Ihrem jeweiligen Standort gültigen baurechtlichen Regelungen. Für die Genehmigung einer Anlage bei denkmalgeschützten Gebäuden sind die Unteren Denkmalschutzbehörden (UD) zuständig.