Solarwissen Gesetze und Verordnungen

Solarwissen

Gesetze und Verordnungen

Für Solaranlagen gelten zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die für Laien kaum zu überschauen sind. Vor allem Photovoltaikanlagen unterliegen einer Vielzahl von Regelungen. Daher ist eine fachgerechte Planung und Umsetzung das A und O.

Die für Anlagenbetreiber wichtigsten Gesetze sind im Folgenden dargestellt.

Die wichtigsten Gesetze im Kontext von Solarenergie

Solargesetz Berlin

Mitte Juli 2021 trat das neue Solargesetz von Berlin in Kraft. Ab 1. Januar 2023 schreibt es für alle Neubauten (ab 50 qm Gebäudenutzfläche) eine Solarpflicht vor. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche müssen ab diesem Datum mit Photovoltaik oder Solarthermie (gemäß Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)) genutzt werden. Ausgenommen sind Garagen, Schuppen, Gewächshäuser oder leichte Hallen, sogenannte Traglufthallen.

Bei wesentlichen Umbauten des Daches müssen in Berlin ab diesem Stichtag 30 Prozent der Nettodachfläche solar genutzt werden. Für Wohngebäude gelten spezifische Regelungen je nach Anzahl der Wohneinheiten: mindestens 2 kW bei max. 2 Wohnungen, mind. 3 kW bei 3 bis 5 Wohnungen und mind. 6 kW bei 6 bis 10 Wohnungen. Ersatzweise können Fassaden statt Dächer für Solartechnik genutzt werden.

Das Solargesetz im Volltext (PDF)

Praxisleitfaden zur Umsetzung (PDF)

Das Berliner Solargesetz – kurz erklärt

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Auch: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das wichtigste Gesetz in Bezug auf die Erzeugung und Nutzung von Solarstrom. Es definiert den Rahmen der Eigenstromversorgung und das Verhältnis von Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Seit das EEG im Jahr 2000 in Kraft trat wurde es mehrfach novelliert und überarbeitet. Die letzte Änderung trat Mitte 2022 in Kraft.

So können Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 20 kW künftig entscheiden, ob sie den gesamten Sonnenstrom vom Dach ins Netz einspeisen oder nur teilweise. Je nachdem bekommen sie unterschiedliche Einspeisevergütung. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass Anlagen mit hohem Eigenstromverbrauch im Gebäude wirtschaftlicher sind als volleinspeisende Anlagen.

Auch Mieterstrom wurde besser gestellt. So gibt es fortan einen festen Zuschuss: 3,79 Ct./kWh für Strom aus Anlagen von bis 10 kW, 3,52 Ct./kWh für Anlagen mit 10 bis 40 kW und 2,37 Ct./kWh  für Anlagen von 40 bis 750 Kilowatt. Allerdings sind die Mieterstromzuschläge an den jährlichen Zubau der Photovoltaik in Deutschland gebunden. Steigt er insgesamt, sinkt der Zuschuss.

Zudem erlaubt das EEG seit 2021 das sogenannte Lieferkettenmodell. Dabei nimmt ein Dienstleister oder Versorger den Solarstrom ab, ohne selbst Anlagenbetreiber zu sein, und vermarktet ihn zusammen mit dem Reststrom an die Mieter. Auch sind Mieterstrommodelle innerhalb von Quartieren möglich und nicht mehr auf das Gebäude beschränkt, auf dem der Solargenerator steht.

Das EEG 2023 bei der Clearingstelle EEG/KWKG
Das EEG 2023 im Volltext
Amtliches Informationsportal zum EEG (Noch auf Stand EEG 2018)
Informationsportal des Umweltbundesamts zum EEG
Tipps der Verbraucherzentrale zum EEG 2023


Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das MsbG regelt alle Pflichten, die sich aus dem Betrieb von Stromzählern und dem Eichrecht ergeben. Es regelt auch, wer Zähler einbauen und auslesen bzw. abrechnen darf.

Das MsbG im Volltext


Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (als Teil des MsbG) schreibt die Einführung digitaler Zähler für Photovoltaikanlagen ab 7 kW Nennleistung vor. Die Einführung wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestartet, wenn ausreichend zertifizierte Zähler mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsprofil des BSI auf dem Markt sind. Bis Ende 2022 war dies noch nicht der Fall.

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende


Mieterstromgesetz

Auch: Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Das sogenannte Mieterstromgesetz regelt die Besonderheiten für selbsterzeugten und selbstgenutzten Solarstrom (sog. Mieterstrom) für Mehrparteienwohngebäude. Es trat 2017 in Kraft und ist ein Teil des EEG. Mit dem EEG 2023 wurde die Beschränkung der Anlagengröße auf 100 kW aufgehoben.

Das Mieterstromgesetz im Volltext (PDF)


Weitere nennenswerte Gesetze zu Solarenergie

Weitere geltende Gesetze, die die Photovoltaik und Solarstrom betreffen, sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien (ebenso wie das Mieterstromgesetz, eine Erweiterung des EEG, siehe oben).

Hinzu kommen Verordnungen der Bundesnetzagentur, beispielsweise die Stromnetzentgeltverordnung oder die Stromnetzzugangsverordnung.

 Ein sehr guter Überblick zum aktuellen Stand der Gesetzgebung findet sich auf der Webseite der Clearingstelle EEG.

Zudem gelten bestimmte Regelungen aus dem Steuerrecht (Gewerbesteuer bei Anlagen mit mehr als 10 kW, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer), die an dieser Stelle ausführlicher dargestellt sind.


Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Auch: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Kommen Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellen zum Einsatz, gilt das KWK-Gesetz. Es ist das Pendant zum EEG für die Photovoltaik.Im Jahr 2022 wurde es – wie das EEG – novelliert

Das KWKG im Volltext (2016)
KWKG 2023 bei der Clearingstelle EEG

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