Förderung für Steckersolargeräte: bis zu 500 Euro vom Land Berlin
Wer in Berlin zur Miete wohnt und hier den eigenen Hauptwohnsitz hat, kann sich ab sofort vom Land einen Zuschuss für die Anschaffung eines Steckersolargerätes holen. Ein einzelnes Gerät wird dabei mit einmalig maximal 500 Euro gefördert. Auf diese Weise möchte Berlin die Beteiligung an der Solarwende auch den Menschen in der Stadt ermöglichen, die nicht über eine eigene Immobilie verfügen. Die Energiewende wird damit noch demokratischer.

Bild: DGS Berlin-Brandenburg e. V.
Steckersolargeräte, die unter vielen Namen bekannt sind — zum Beispiel auch Balkon-PV, Balkonsolaranlage oder Guerilla-PV — sind ein oder zwei Solarmodule, die ohne umfangreiche Installation zum Beispiel am Balkon aufgehangen oder im Garten aufgestellt werden können. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Sonne sie möglichst lange an jedem Tag bescheinen kann. Die Geräte speisen den gewonnenen Solarstrom dann erst einmal direkt in die eigene Wohnung ein und reduzieren damit erkennbar die Stromkosten — überschüssiger Strom fließt ins Stromnetz ab. Bereits seit 2018 dürfen solche Anlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt von Verbrauchern betrieben werden. Im vergangenen Jahr stieg die Nachfrage nach den Mini-Kraftwerken bereits deutlich, der Trend dauert also nicht nur an – sondern wird durch die Förderung sicher noch verstärkt.
Für den Betrieb muss die Anlage lediglich beim Netzbetreiber angemeldet und im Markstammdatenregister eingetragen werden. Mieter*innen sollten zusätzlich eine Zustimmung ihres Vermieters einholen, falls Sie eine Anlage an Balkon oder Fassade anbringen wollen. Für die Förderung ist die Zustimmung Voraussetzung. Der Antrag auf Förderung kann bei der IBB Business Team GmbH gestellt werden: www.ibb-business-team.de/solarplus