EnergiespeicherPLUS Förderprogramm des Landes Berlin

EnergiespeicherPLUS

Förderprogramm des Landes Berlin


Das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS wurde zum 31.08.2022 eingestellt.

Eine Förderung von PV-Speichern ist seit dem 1.9.2022 im Förderprogramm SolarPLUS möglich.

Vier einzelne Lithium-Batteriemodule mit farbigen Plus- und Minuspolen, die miteinander verkabelt sind.

Mit einem Energiespeicher kann ein größerer Anteil der lokal erzeugten Solarenergie selbst und direkt vor Ort verbraucht werden, denn die Eigenverbrauchsquote steigt durch die Kombination von Solaranlage und Speicher deutlich. Das steigert die Autonomie vom Stromanbieter und kann die Nutzung von Solarenergie finanziell lohnenswerter machen, da weniger Strom hinzu gekauft werden muss. Um die Nutzung von Photovoltaik in Berlin anzuregen, fördert das Land seit Herbst 2019 die Einbindung eines Speichers in die neue PV-Anlage mit attraktiven Zuschüssen. Steigen Sie ab sofort dank Förderung besonders günstig in die Produktion Ihres eigenen Solarstroms ein!

Speicherförderung: Kurzüberblick

  EnergiespeicherPLUS wurde mit dem 31.08.2022 eingestellt und durch SolarPLUS ersetzt.

  • Die Förderung gilt nur für Solarspeicher, die gemeinsam mit einer neu zu errichtenden Solaranlage installiert werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
  • In Anspruch nehmen können die Förderung Privatpersonen sowie Unternehmen und juristische Personen sowie die Berliner Bezirke.
  • Der Standort der Speicher-Anlage muss in Berlin liegen.
  • Pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität können 300 Euro Förderung beantragt werden. Ein Einfamilienhaus mit PV-Anlage benötigt durchschnittlich 6 kWh Speicherleistung, das wären 1.800 Euro Förderung – und das bei rund 6.000 Euro Gesamtkosten für den Speicher.
  • Die maximale Förderhöhe ist begrenzt auf 15.000 Euro je Speichersystem.
  • Einen Bonus von 300 Euro gibt es für Anlagen, die eine prognosebasierte Betriebsstrategie nachweisen können.

Für die Inanspruchnahme einer Förderung müssen einige Aspekte beachtet werden, die Sie im Detail in der Förderrichtlinie (ext. PDF-Download) nachlesen sollten. Die drängendsten Fragen finden Sie aber schon im Folgenden beantwortet.

Speicherförderung – die wichtigsten Antworten

  • Gefördert werden Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage (PV). Die Förderung ist dabei bewusst technologieoffen gehalten. Um förderfähig zu sein, müssen die Speicher elektrische Energie ...

    1. ... laden (aus der PV-Anlage einspeichern),
    2. ... speichern sowie
    3. ... entladen können.

    Beispiele für Speicher

    • Batteriespeicher (z.B. "Wallboxen"),
    • Salzwasserbatterien,
    • Redox-Flow-Systeme,
    • Wasserstoffspeichersysteme etc.
    • Grundsätzlich gibt es 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Speichers.
    • Einen einmaligen Bonus von 300 Euro gibt es für eine Anlage mit prognosebasierter Betriebsstrategie.

    Die Förderung einer Anlage ist allerdings auf maximal 15.000 Euro begrenzt.

     Hinweis für Unternehmen: die Speicher-Förderung ist eine sogenannte "De-minimis-Beihilfe". In einem Zeitraum von drei Steuerjahren dürfen maximal 200.000 Euro an De-Minimis-Beihilfen abgerufen werden.

  • Um die Förderung zu erhalten, muss ...

    • ... das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zu nutzbarer Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp zu 1 kWh betragen. Beispiel: PV-Anlage 6 kWp Leistung = Speicher 5 kWh.
      • Sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird, ist eine Abweichung ggf. möglich. E-Mobilität im Sinne der Förderrichtlinie umfasst E-Kraftfahrzeuge, nicht jedoch E-Bikes, Pedelecs oder ähnliches.
    • ... die Anlage "netzdienlich" sein, also
      • durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein (vgl. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG)
      • und/oder maximal 70 % der installierten Leistung am Netzanschlusspunkt übergeben können (Leistungsbegrenzung).
    • ... der Speicher mindestens drei Jahre lang zweckentsprechend genutzt werden.
  • Wichtig: der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen und genehmigt sein. Als "Beginn" gilt schon der Auftrag an ein Handwerks-Unternehmen!

    Für die Förderungen ist das IBB Business Team der Investitionsbank Berlin zuständig. Diese beantworten Ihre Fragen, prüfen die Anträge und zahlen die Fördergelder aus.

    Zur Webseite

      Anträge können über das Antragsportal der IBB gestellt werden. Weitere Informationen

    Nach Registrierung und Ausfüllen des Antragsdmuss unbedingt auf den Erhalt einer Eingangsbestätigung von der IBB Business Team GmbH gewartet werden. Danach kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.

    Ein Förderantrag muss u.a. enthalten

    • Angebote für die PV-Anlage sowie das Speichersystem. Darin enthalten:
      • Nachweis über die Leistung der PV-Anlage in kWp,
      • Nachweis über die nutzbare Kapazität des Speichers in kWh.
    • Verpflichtungserklärung über die Nutzung des Speichers über drei Jahre.
    • De-Minimis-Erklärung,

    Wenn für Ihre Anlage relevant, dann außerdem:

    • ggf. Angebot für die prognosebasierte Betriebsstrategie.
    • ggf. Baugenehmigung für die Gesamtanlage, im Regelfall in Berlin jedoch nicht notwendig,
    • ggf. Zulassungsbescheinigung für das Elektrofahrzeug,
    • ggf. weitere durch die IBB vorgeschriebene Unterlagen.
  • Die Zuwendung wird durch die IBB in einer Summe ausgezahlt, nachdem die vollständigen Nachweise und Unterlagen nach der Umsetzung eingereicht wurden.

    Die notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Auszahlung erhalten Sie durch die IBB, wichtig sind aber das Inbetriebnahmeprotokoll von Anlage und Speicher sowie die entsprechenden Rechnungen.

     Gut zu wissen: Sie sind auch aufgefordert, in einem kurzen, formlosen Bericht Ihre Erfahrungen und Hemmnisse bei der Installation der Anlage darzustellen.

Hauptmenü

Energie-Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Das Energie-Lexikon bietet einen breiten Überblick zu den wichtigsten Begriffen und Fragestellungen rund um das Thema Solarenergie. Es wird ständig erweitert.

Sie vermissen einen Begriff oder haben Feedback? Schreiben Sie uns. info@solarwende-berlin.de

Suche

Beratung des SolarZentrums

Ihr direkter Draht zum SolarZentrum Berlin

Das SolarZentrum Berlin bietet Ihnen eine durch Landes-Förderung kostenfreie Basisberatung zu allen Fragen rund um das Thema Solaranlage und Solarenergie.


SolarZentrum Berlin c/o DGS Berlin
Erich-Steinfurth-Straße 8
10243 Berlin

Öffnungszeiten:
Di. – Fr., 9:00 – 15:00

Pers. vereinbarte Termine:
Di. - Fr. 9:00 – 17:00
und nach Absprache