Wohnhäuser Möckernkiez mit Solaranlage, im Hintergrund die Stadt Berlin

Förderprogramm SolarPLUS

Für die Durchführung des Programms, also Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Förderung, ist die IBB Business Team GmbH (IBT) zuständig.
Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen und es muss eine Eingangsbestätigung der IBT vorliegen. Als „Beginn“ gilt bereits die Beauftragung eines Handwerksunternehmens!

  • Förderrichtlinie SolarPLUS

    DOC-Dokument (304.4 kB)

SolarPLUS: Förderprogramm des Landes Berlin

Mit dem Förderprogramm SolarPLUS soll die Installation von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt werden. Dazu wird eine große Bandbreite von Maßnahmen und Leistungen vom Land Berlin finanziell unterstützt.
Ein besonderer Schwerpunkt des Programms liegt auf Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und PV-Mieter:innenstromprojekten. Daher sind auch Fördermöglichkeiten – wie die Erstellung von Messkonzepten und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen – enthalten, die speziell auf diese Anwendungsbereiche zugeschnitten wurden. Außerdem werden Kosten für Machbarkeitsstudien und Dachgutachten bezuschusst, welche die Installation von PV-Anlagen vorbereiten.
Darüber hinaus werden eventuell entstehende Mehrkosten bei PV-Anlagen, die nicht „Standard“ sind, gefördert. Dies umfasst Anlagen im Denkmalschutz oder auch Gründach- und Fassaden-PV-Anlagen. Eine Förderung im Rahmen von SolarPLUS ist unabhängig von der Pflicht nach dem Solargesetz Berlin.
Auch die Anschaffung von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerk) wird seit 2023 unterstützt. Mieter:innen und Eigentümer:innen von selbst genutztem Wohneigentum und Pächter:innen von Gärten können eine Förderung erhalten.

Solarmodule Nahaufnahme

Fördermöglichkeiten

SolarPLUS ist in fünf Module aufgeteilt, die insgesamt zwölf Fördermöglichkeiten bieten. Förderfähig sind Projekte in Berlin, die sich mindestens einem der Module zuordnen lassen. Es können Förderungen aus mehreren Modulen miteinander kombiniert werden. SolarPLUS umfasst folgende Fördermodule.

  • Modul A: Gutachten – Studien – Konzepte – Beratung
  • Modul B: Hauselektrik
  • Modul C: Stromspeicher
  • Modul D: Förderboni für Sonderanlagen
  • Modul E: Steckersolargeräte

Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie die Höhe einer möglichen Förderung.

Modul A: Gutachten – Studien – Konzepte – Beratung

  • A1 | Dachgutachten

    Gefördert werden Dachgutachten, die im Rahmen der Vorplanung für die Installation einer PV-Anlage erstellt werden. Diese können sich zum Beispiel auf die Begutachtung der Statik der Dachkonstruktion und des darunterliegenden Gebäudes beziehen.
    Hier geht es im Wesentlichen darum festzustellen, welche Maßnahmen für die Installation einer PV-Anlage am Dach bzw. am Gebäude ergriffen werden müssen und ob Faktoren wie etwa Verschattung oder Lage, den Betrieb einer Anlage einschränken. Die Förderung gilt für Bestandsgebäude, deren Bau bis spätestens Ende 2014 abgeschlossen wurde.
    Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 EUR brutto.

  • A2 | Machbarkeitsstudien

    Gefördert werden Machbarkeitsstudien, in denen untersucht wird, ob und wie ein Photovoltaikprojekt umgesetzt werden kann. In den Untersuchungen soll vor allem auf eine technische Machbarkeit eingegangen und es sollen eventuelle Risiken vor einer Investitionsentscheidung ermittelt werden. Darüber hinaus soll eine grobe Kostenschätzung erstellt und es sollen die Erfolgsaussichten abgeschätzt werden.
    Dies wird vor allem bei komplexen (Mieter:innenstrom-) Projekten empfohlen. Gefördert werden zudem nur solche Machbarkeitsstudien, die im Rahmen der Vorplanung für die Installation einer PV-Anlage auf einer mindestens 150 Quadratmeter großen Dachfläche durchgeführt werden.
    Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 EUR brutto.

  • A3 | Zähler- und Messkonzepte

    Gefördert werden Konzepte für die Installation von Stromzählern in Mieter:innenstromprojekten. Dies umfasst Konzepte für Zähler zur Messung des PV-Stroms sowie des Netzstroms (zum Beispiel Ertragszähler, Bezugszähler, Einspeisezähler, Zweirichtungszähler, doppelte Sammelschiene).
    Zu fördernde Konzepte sollen die am besten geeignete Konfiguration für die jeweiligen Mieter:innenstromprojekte identifizieren und dadurch Investitionsentscheidungen unterstützen.
    Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 EUR brutto.

  • A4 | Steuerberatungen

    Gefördert werden Beratungen zur steuerlichen Veranlagung einer Photovoltaikanlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Mehrfamilienhaus einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es muss sich um eine Erstberatung zu Steuerfragen in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage handeln. In der Beratung dürfen keine anderen Steuerfragen thematisiert werden und die Beratung muss von einem bzw. einer Steuerberater:in durchgeführt werden.
    Antragsberechtigt für dieses Modul sind ausschließlich Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern und Hausverwaltungen, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden bevollmächtigt sind.
    Eine Förderung beträgt pauschal 226,10 EUR. Dieser Satz entspricht den Kosten einer Erstberatung.

Modul B: Hauselektrik

  • B1 | Messplätze

    Gefördert wird die Errichtung oder Anpassung von Messplätzen oder Zählerschränken, an oder in denen die für den Betrieb einer (neu zu errichtenden) PV-Anlage notwendigen Zähler untergebracht werden. Darunter fallen insbesondere Plätze zur Installation von Summenzählern, die für Mieter:innenstromprojekte notwendig sind.
    Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude möglich, wenn die technischen Voraussetzungen zur Installation eines Messplatzes noch nicht vorhanden sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Gebäude vor Ende 2014 in Betrieb genommen wurde.
    Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 10.000 EUR brutto.

  • B2 | Zusammenlegung von Hausanschlüssen

    Gefördert werden Veränderungen an der Hauselektrik im Rahmen von Mieter:innenstromprojekten, bei denen eine PV-Anlage neu errichtet wird und aus denen sich ein Anspruch auf den Mieter:innenstromzuschlag ergibt. Unter „Zusammenlegung von Hausanschlüssen“ wird verstanden, dass mehrere Hausanschlüsse rechnerisch (zum Beispiel Summenzählermodell) oder physikalisch in einem neuen Hausanschluss zusammengefasst werden, sofern dies für die Nutzung als Mieter:innenstromprojekt erforderlich ist.
    Strom, der nicht aus der PV-Anlage des Mieter:innenstromprojekts zur Verfügung gestellt wird, muss aus erneuerbaren Energien stammen. Weitere Bedingung ist, dass sich die Miete in den Gebäuden nicht erhöht. Förderfähige Mieter:innenstromprojekte müssen im Bestand durchgeführt werden. Auch hier muss der Bau des Objekts vor Ende 2014 abgeschlossen worden sein.
    Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 EUR brutto.

Modul C: Stromspeicher

  • C1 | Kauf von Stromspeichern

    Gefördert wird der Kauf von netzdienlichen Stromspeichern, die ein Aufladen, Speichern und Entladen von PV-Energie ermöglichen. Als Speicher gelten zum Beispiel Batteriespeicher, Salzwasserbatterien, Redox-Flow-Systeme sowie Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle. Bleisäurebatterien werden nicht gefördert.

    Netzdienlich bedeutet, dass entweder eine Fernsteuerung durch den bzw. die Netzbetreiber:in laut EEG möglich ist oder ein Energiemanagementsystem installiert wird, das die am Netzanschlusspunkt eingespeiste Leistung auf 70 Prozent der installierten Leistung der PV-Anlagen begrenzt. Ein Speichersystem kann nur gefördert werden, wenn es zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Pro System ist nur ein Speicher förderfähig. Der Speicher muss über mindestens drei Jahre betrieben werden.

    Die Förderung wird bis zu der Höhe gewährt, in der das Verhältnis der installierten Leistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh beträgt. Wird der Speicher für E-Mobilität genutzt, kann von dem Verhältnis abgewichen werden. Eine Kombination mit einer WELMO-Förderung ist möglich.
    Bei der Erweiterung von Bestandsanlagen kann ein Speicherkauf ebenfalls gefördert werden. Dazu muss eine Erweiterung um mindestens 20 Prozent der Fläche stattfinden.
    Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern können eine Förderung von 300 EUR je kWh erhalten – der Maximalbetrag liegt bei 15.000 EUR brutto.
    Für Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und weitere Antragsteller:innen ist eine Förderung zwischen 45 und 65 Prozent der Kosten möglich. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der Maximalbetrag liegt hier bei 30.000 EUR brutto.

  • C2 | Pacht oder Leasing

    Eine Förderung für einen Stromspeicher ist auch in dem Fall möglich, in dem kein Eigentum am Speicher erworben wird. Gefördert werden sämtliche Modelle, wie Pacht-, Miet- oder Leasingmodelle, in denen ein dauerhafter Betrieb in dem Gebäude der Antragsteller:innen sichergestellt ist.

    In dem Pacht-, Miet- oder Leasingvertrag muss eine Sonderzahlung im ersten Jahr der Vertragslaufzeit vereinbart werden, die mindestens so hoch sein muss wie die Zuwendungssumme.

    Eine Förderung ist in Höhe von 300 EUR brutto je KWh des Speichers förderbar. Maximal ist eine Förderung von 15.000 EUR brutto möglich.

Modul D: Förderboni für besondere PV-Anlagen

  • D1 | Denkmalgerechte PV

    Gefördert werden hier die Mehrkosten, die bei der Errichtung einer PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude entstehen. Insbesondere sind dabei Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, solare Dachbahnen und farblich angepasste PV-Anlagen genannt.

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Gebäude in der Denkmalliste Berlin eingetragen ist oder wenn es sich um ein Gebäude im Umfeld eines Denkmals handelt. Die denkmalrechtliche Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde muss vorliegen. Nur die genehmigte Ausführung ist förderfähig.

    Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard-PV-Anlage. Kleine Unternehmen und Privatpersonen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 EUR brutto und insgesamt werden 100 Förderboni vergeben.

  • D2 | Fassaden-PV

    Gefördert werden entstehende Mehrkosten für Fassaden-PV gegenüber einer Standard-PV-Anlage. Für die Bewilligung muss die Anlage als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell oder gestalterisch integriert sein.

    Es werden Fassaden-PV-Anlagen gefördert, für die alle baurechtlichen und gegebenenfalls denkmalrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard-PV-Anlage. Kleine Unternehmen und Privatpersonen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 30.000 EUR brutto und insgesamt werden 100 Förderboni vergeben.

  • D3 | Gründach-PV

    Gefördert werden die Mehrkosten für die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Gründach im Vergleich zu einer Standard-PV-Anlage. Die Kombination von Gründach und PV-Anlagen wird ausdrücklich begrüßt und sollte auch gleichzeitig realisiert werden.

    Es werden nur Projekte gefördert, in denen PV-Anlagen über extensiv genutzten Gründächern neu angelegt werden. Projekte, die eine Förderung aus dem Programm GründachPLUS erhalten könnten, werden aus dem Programm SolarPLUS nicht gefördert.

    Gefördert werden je nach Antragsteller:in zwischen 45 und 65 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard-PV-Anlage. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 EUR brutto und insgesamt werden 100 Förderboni vergeben.

Modul E: Steckersolargeräte

  • E | Steckersolargeräte

    Gefördert werden die Investitionskosten einer Steckersolaranlage. Dazu zählen die Photovoltaikmodule mit Wechselrichtern sowie die Halterung für die Anbringung an Balkonen oder Fassade. Die Wechselrichter dürfen eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Mieter:innen mit Hauptwohnsitz in Berlin, Eigentümer:innen von selbst genutztem Wohneigentum und Pächter:innen von Gärten.

    Die Anlage muss bei der Stromnetz Berlin GmbH mit einem vereinfachten Anmeldeverfahren angemeldet werden. Im Zuge der Anmeldung wird der vorhandene Zähler gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht, sofern ein solcher Zähler oder einer mit Rücklaufsperre nicht bereits vorhanden ist. Der Austausch ist gesetzlich vorgeschrieben und ist für die Kund:innen kostenlos.

    Zudem müssen die Zuwendungsempfänger:innen bestätigen, dass die Zustimmung der Hauseigentümer:innen bzw. der Hausverwaltung vorliegt.

    Gefördert werden die Anschaffungskosten, aber maximal 500 EUR. Pro Wohnung bzw. Garten wird nur eine Anlage gefördert.

Wer darf eine Förderung beantragen?

Aufgrund der vielfältigen Fördermöglichkeiten in den einzelnen Modulen sind eine ganze Reihe von Gruppen und Personen antragsberechtigt. Allerdings gibt es Einschränkungen bei einzelnen Bausteinen, die vor allem die Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern betreffen. So ist etwa eine Förderung aus dem Modul A4 (Steuerberatungen) lediglich für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern und für Hausverwaltungen möglich, die von WEGs bevollmächtigt wurden. Die Förderung über die Module A1 bis A3 hingegen ist ausdrücklich für größere Gebäude wie Mehrfamilienhäuser und Gewerbeeinheiten vorgesehen.

Die genauen Bestimmungen können Sie den Förderrichtlinien von SolarPLUS entnehmen.

Tabelle SolarPlus – Wer ist antragsberechtigt für welche Fördermöglichkeiten?

Was ist außerdem noch wichtig?

  • Wie beantrage ich die Förderung?

    Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen und es muss eine Eingangsbestätigung der IBT vorliegen. Als „Beginn“ gilt bereits die Beauftragung eines Handwerksunternehmens!
    Für die Förderungen ist die IBB Business Team GmbH (IBT) zuständig. Diese beantwortet Ihre Fragen, prüft die Anträge, bewilligt diese und zahlt die Fördergelder aus.

    Zur SolarPLUS-Webseite der IBT, dort kann der Antrag gestellt werden.

    Anträge können über das Antragsportal der IBT gestellt werden.

    Nach Registrierung und Ausfüllen des Antrags muss unbedingt auf die Eingangsbestätigung der IBB Business Team GmbH gewartet werden. Danach kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
    Ein Förderantrag muss je nach beantragter Fördermöglichkeit noch weitere Unterlagen enthalten. Details dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.

    In jedem Fall müssen natürliche Personen (Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern, private Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern) eine De-minimis-Erklärung abgeben. Antragstellende Unternehmen müssen die Größe ihres Unternehmens nachweisen (siehe unten).

  • Wonach richtet sich die Höhe der Förderung?

    Mehrere Fördermöglichkeiten von SolarPLUS sind Anteilsfinanzierungen (A1, A2, A3, B1, B2, C1*, D1, D2, D3). Die Höhe des geförderten Anteils hängt davon ab, wer einen Antrag stellt:

    • 65 Prozent für kleine Unternehmen und Privatpersonen (falls antragsberechtigt). Kleine Unternehmen im Sinne von SolarPLUS sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.
    • 55 Prozent für mittlere Unternehmen. Mittlere Unternehmen im Sinne von SolarPLUS sind Unternehmen, die mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.
    • 45 Prozent für große Unternehmen. Große Unternehmen im Sinne von SolarPLUS sind Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR haben.

    Gedeckelt werden diese Anteile von einem Maximalbetrag. Dieser ist unabhängig davon, wer einen Antrag stellt. Er richtet sich nach der Fördermöglichkeit des einzelnen Moduls. Die Erstberatung bei Steuerfragen (A4) wird pauschal voll finanziert.

    • Als Privateigentümer:in von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Kauf von Speichern (C1) mit einem Festbetrag von 300 EUR je KWh gefördert. Gleiches gilt auch für alle Anträge zu Pacht- und Leasingmodellen von Speichern (C2), unabhängig davon, wer einen Antrag stellt.
      Die Förderung für ein Steckersolargerät beträgt maximal 500 Euro.
  • Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

    Wichtig: Die Zuwendungsempfänger:innen müssen bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts im elektronischen Antragssystem die erforderlichen Verwendungsnachweise hochladen.

    Die Verwendungsnachweise richten sich nach der in Anspruch genommenen Fördermöglichkeit.

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises können Zuwendungsempfänger:innen die Auszahlung der bewilligten Zuwendung anfordern.
    Die Zuwendung wird durch die IBT in einer Summe ausgezahlt.