
Bild: Heiko Schwarzburger
Mit Förderpogramm SolarPLUS soll die Installation von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt werden. Ziel des Masterplans Solarcity ist es, den Anteil von Solarstrom an der Bruttostromerzeugung auf 25 Prozent in Berlin zu bringen. Dazu wird eine große Bandbreite an Maßnahmen und Leistungen vom Land Berlin finanziell unterstützt.
Das Förderprogramm startete am 1. September 2022 und löst das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS ab. Allerdings ist auch bei SolarPLUS wieder eine Förderung von PV-Speichern zu ähnlichen Konditionen als Modul C förderfähig. Seit dem 10. Februar 2023 wurde SolarPLUS noch um ein weiteres Fördermodul E ergänzt. in diesem Modul ist eine Förderung von Steckersolargeräten (bzw. Balkonkraftwerken) möglich.
Ein besonderer Schwerpunkt im Programm liegt auf Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und PV- Mieterstromprojekten. Daher sind auch Fördermöglichkeiten enthalten, die speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten wurden. Außerdem werden auch Kosten bezuschusst, welche die Vorbereitung einer PV-Anlage flankieren. Dazu zählen zum Beispiel Machbarkeitsstudien und Dachgutachten.
Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit von insgesamt 100 Förderboni für eventuell entstehende Mehrkosten bei PV-Anlagen, die nicht "standard" sind. Dies umfasst zum Beispiel Anlagen im Denkmalschutz oder auch Gründach- und Fassaden-PV. Eine Förderung im Rahmen von SolarPLUS ist unabhängig von der Pflicht nach dem Solargesetz Berlin.
Neu hinzugekommen ist im Februar 2023 die Möglichkeit einer Förderung für die Anschaffung eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerks) für Berliner Mietende.
SolarPLUS ist in fünf Module aufgeteilt, die insgesamt zwölf Fördermöglichkeiten bieten.Förderfähig sind Projekte in Berlin, die sich mindestens einem der Module zuordnen lassen. Es können Förderungen aus mehreren Modulen miteinander kombiniert werden. SolarPLUS umfasst folgende Fördermodule:
- Modul A: Gutachten – Studien – Konzepte – Beratung
- Modul B: Hauselektrik
- Modul C: Stromspeicher
- Modul D: Förderboni für Sonderanlagen
- Modul E: Steckersolargeräte
Fördermodule im Detail
Es werden Projekte gefördert, die mindestens einem der folgenden Module zuzuordnen sind. Dabei können Förderungen aus mehreren Modulen kombiniert werden. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie die Höhe einer möglichen Förderung.
Modul A: Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung
Gefördert werden Dachgutachten, die im Rahmen der Vorplanung für die Installation einer PV-Anlage erstellt werden. Das kann sich zum Beispiel auf die Begutachtung der Statik der Dachkonstruktion und des darunterliegenden Gebäudes beziehen.
Hier geht es im Wesentlichen darum festzustellen, welche Maßnahmen für die Installation eine PV-Anlage am Dach bzw. am Gebäude ergriffen werden müssen und ob Faktoren wie etwa Verschattung oder Lage den Betrieb einer Anlage einschränken. Die Förderung gilt für Bestandsgebäude, deren Bau bis spätestens zum Ende 2014 abgeschlossen wurde.
Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 € brutto.
Gefördert werden Machbarkeitsstudien, in denen untersucht wird,ob und wie ein Photovoltaik-Projekt umgesetzt werden kann. In den Untersuchungen soll vor allem auf eine technische Machbarkeit eingegangen werden und eventuelle Risiken vor einer Investitionsentscheidung ermitteln. Darüber hinaus soll eine grobe Kostenschätzung erstellt und die Erfolgsaussichten abgeschätzt werden.
Dies wird vor allem bei komplexen (Mieterstrom-)Projekten empfohlen. Gefördert werden zudem nur solche Machbarkeitsstudien, die im Rahmen der Vorplanung für die Installation einer PV-Anlage auf einer mindestens 150 Quadratmeter großen Dachfläche angefertigt werden.
Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 € brutto.
Gefördert werden Konzepte für die Installation von Stromzählern in Mieterstromprojekten. Dies umfasst Konzepte für Zähler zur Messung des PV-Stroms sowie des Netzstroms (zum Beispiel Ertragszähler, Bezugszähler, Einspeisezähler, Zweirichtungszähler, doppelte Sammelschiene).
Zu fördernde Konzepte sollen die am besten geeignete Konfiguration für die jeweiligen Mieterstromprojekte identifizieren und dadurch Investitionsentscheidungen unterstützen.
Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 € brutto.
Gefördert werden Beratungen zur steuerlichen Veranlagung einer Photovoltaikanlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es muss sich um eine Erstberatung zu Steuerfragen in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage handeln. In der Beratung dürfen keine anderen Steuerfragen thematisiert werden und die Beratung muss von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durchgeführt werden.
Antragberechtigt für dieses Modul sind folglich ausschließlich Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern und Hausverwaltungen, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden bevollmächtigt sind.
Eine Förderung beträgt pauschal 226,10 €. Dieser Satz entspricht den Kosten einer Erstberatung.
Modul B: Hauselektrik
Gefördert wird die Errichtung oder Anpassung von Messplätzen oder Zählerschränken an oder in dem die für den Betrieb einer (neu zu errichtenden) PV-Anlage notwendigen Zähler untergebracht werden. Darunter fallen insbesondere Plätze zur Installation von Summenzählern, die für Mieterstromprojekte notwendig sind.
Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude möglich, wenn die technischen Voraussetzungen zur Installation eines Messplatzes noch nicht vorhanden sind. Eine Förderung nur möglich, wenn diese vor Ende 2014 in Betrieb genommen wurden.
Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 10.000 € brutto.
Gefördert werden Veränderungen an der Hauselektrik im Rahmen von Mieterstromprojekten, bei denen eine PV-Anlage neu errichtet wird und aus denen sich ein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag ergibt. Unter „Zusammenlegen von Hausanschlüssen“ wird verstanden, dass mehrere Hausanschlüsse rechnerisch (z. B. Summenzählermodell) oder physikalisch in einem neuen Hausanschluss zusammengefasst werden, sofern dies für die Nutzung als Mieterstromprojekt erforderlich ist.
Strom, der nicht aus der Mieter PV-Anlage zur Verfügung gestellt wird, muss aus erneuerbaren Energien stammen. Weitere Bedingung ist, dass sich die Miete in den Gebäuden erhöht. Förderfähige Mieterstromprojekt müssen im Bestand durchgeführt werden; auch hier muss der Bau des Objekts vor Ende 2014 abgeschlossen worden sein.
Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Kosten. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 € brutto.
Modul C: Stromspeicher
Gefördert wird der Kauf von netzdienlichen Stromspeichern, die ein Aufladen, Speichern und Entladen von PV-Energie ermöglichen. Als Speicher gelten zum Beispiel Batteriespeicher, Salzwasserbatterien, Redox-Flow-Systeme sowie Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle. Bleisäure-Batterien werden nicht gefördert.
Netzdienlich bedeutet, dass entweder eine Fernsteuerung durch den Netzbetreiber laut EEG möglich ist oder ein Energiemanagementsystem installiert wird, das die am Netzanschlusspunkt eingespeiste Leistung auf 70 Prozent der installierten Leistung der PV-Anlagen begrenzt. Ein Speichersystem kann nur gefördert werden, wenn es zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird und es ist nur ein Speicher pro System förderfähig. Der Speicher muss über mindestens drei Jahre betrieben werden.
Die Förderung wird bis zu der Höhe gewährt, wie das Verhältnis der installierten Leistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh beträgt. Von dem Verhältnis kann man abweichen, wenn der Speicher für E-Mobilität genutzt wird. Eine Kombination mit eine Förderung aus WELMO ist möglich.
Bei der Erweiterung von Bestandsanlagen kann ein Speicherkauf ebenfalls gefördert werden. Dazu muss eine Erweiterung um mindestens 20 Prozent der Fläche stattfinden.
Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern können eine Förderung von 300 Euro je kWh erhalten – der Maximalbetrag liegt bei 15.000€ brutto.
Für Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und weitere Antragstellenden ist eine Förderung zwischen 45% und 65% der Kosten möglich. Kleine Unternehmen erhalten den höheren Fördersatz. Der Maximalbetrag liegt hier bei 30.000 € brutto.
Eine Förderung für einen Stromspeicher ist auch in dem Falle möglich, in dem kein Eigentum am Speicher erworben wird. Gefördert werden sämtliche Modelle, wie Pacht-, Miet- oder Leasingmodelle, in denen ein dauerhafter Betrieb in dem Gebäude der Antragstellenden sichergestellt ist.
In dem Pacht-, Miet- oder Leasingvertrag muss eine Sonderzahlung im ersten Jahr der Vertragslaufzeit vereinbart werden, die mindestens so hoch sein muss wie die Zuwendungssumme.
Eine Förderung ist in Höhe von 300 € brutto je KWh des Speichers förderbar. Maximal ist eine Förderung von 15.000 € brutto möglich.
Modul D: Förderboni für besondere PV-Anlagen
Gefördert werden hier die Mehrkosten, die bei der Errichtung eine PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude entstehen. Insbesondere sind hier Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen und farblich angepasste PV-Anlagen genannt.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Gebäude in der Denkmalliste Berlin eingetragen ist oder wenn es sich um ein Gebäude im Umfeld eines Denkmals handelt. Die denkmalrechtliche Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde muss vorliegen und förderfähig ist deren genehmigte Ausführung.
Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard PV-Anlage. Kleine Unternehmen und Private erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 € brutto und insgesamt werden 100 Förderboni aus Modul D vergeben.
Gefördert werden entstehende Mehrkosten für Fassaden-PV gegenüber eine Standard PV-Anlage. Für die Bewilligung muss die Anlage als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell oder gestalterisch integriert ist.
Es werden Fassaden-PV-Anlagen gefördert, für die alle baurechtlichen und gegebenenfalls denkmalrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard PV-Anlage. Kleine Unternehmen und Private erhalten den höheren Fördersatz. Der maximale Förderbetrag liegt bei 30.000 € brutto und insgesamt werden 100 Förderboni aus Modul D vergeben.
Gefördert werden die Mehrkosten für die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Gründach im Vergleich zu einer Standard PV-Anlage. Die Kombination von Gründach und PV-Anlagen wird ausdrücklich begrüßt und sollte auch gleichzeitig realisiert werden.
Es werden nur Projekte gefördert, in denen PV-Anlagen über extensiv genutzten Gründächern neu angelegt werden. Projekte, die eine Förderung aus dem Programm GründachPLUS erhalten könnten, werden aus dem Programm SolarPLUS nicht gefördert.
Gefördert werden je nach Antragstellendem zwischen 45% und 65% der Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard PV-Anlage. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 € brutto und insgesamt werden 100 Förderboni aus Modul D vergeben.
Modul E: Steckersolargeräte
Gefördert werden die Investitionskosten einer Steckersolaranlage. Dazu zählen die Photovoltaik-Module mit Wechselrichtern sowie die Halterung für die Anbringung an Balkonen oder Fassade. Der Wechselrichter darf eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Berlin.
Die Anlage muss bei Stromnetz Berlin mit einem vereinfachten Anmeldeverfahren angemeldet werden. (Im Zuge der Anmeldung bei Stromnetz Berlin GmbH wird der vorhandene Zähler gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht, sofern ein solcher Zähler oder einer mit Rücklaufsperre nicht bereits vorhanden ist. Der Austausch ist gesetzlich vorgeschrieben und ist für die Kundinnen und Kunden kostenlos.)
Zudem müssen die Zuwendungsempfangenden bestätigen, dass die Zustimmung der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers bzw. der Hausverwaltung vorliegt.
Gefördert werden maximal 500 Euro der Investitionskosten bzw. die maximal zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Wohnung wird nur eine Anlage gefördert. Seit Mai 2023 können auch Mieter:innen von Ein- oder Zweifamilien- sowie Reihenhäusern die Förderung in Anspruch nehmen.
Wer darf eine Förderung beantragen?
Aufgrund der vielfältigen Fördermöglichkeiten in den einzelnen Modulen sind eine ganze Reihe von Gruppen und Personen antragsberechtigt. Allerdings gibt es Einschränkungen bei einzelnen Bausteinen, die vor allem die Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern betreffen. So ist etwa eine Förderung aus dem Modul A 4 (Steuerberatungen) lediglich für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern und durch Hausverwaltungen möglich, die von WEGs bevollmächtigt wurden. Die Förderung über die Module A 1 bis A 3 ist dafür ausdrücklich für größere Gebäude, wie Mehrfamilienhäuser und Gewerbeeinheiten vorgesehen.
Im Nebenstehend finden Sie eine (unverbindliche) Übersicht was für die jeweiligen Gruppen der Antragstellenden förderfähig ist. Die genauen Bestimmungen können Sie den Förderrichtlinien von SolarPLUS entnehmen.
Was ist außerdem noch wichtig?
Wichtig: der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen und genehmigt sein. Als "Beginn" gilt schon der Auftrag an ein Handwerks-Unternehmen!
Für die Förderungen ist das IBB Business Team der Investitionsbank Berlin zuständig. Diese beantworten Ihre Fragen, prüfen die Anträge und zahlen die Fördergelder aus.
Zur SolarPLUS Webseite der IBB
Anträge können über das Antragsportal der IBB gestellt werden. Weitere Informationen
Nach Registrierung und Ausfüllen des Antrags muss unbedingt auf den Erhalt einer Eingangsbestätigung von der IBB Business Team GmbH gewartet werden. Danach kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
Ein Förderantrag muss je nach beantragter Fördermöglichkeit noch weitere Unterlagen enthalten. Details dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.
In jedem Fall müssen natürliche Personen (Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern, private Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern) eine De-minimis-Erklärung abgeben. Antragstellende Unternehmen müssen die Größe ihres Unternehmens nachweisen (siehe unten).
Mehrere Fördermöglichkeiten von SolarPLUS sind Anteilsfinanzierungen (A1, A2, A3, B1, B2, C1*, D1, D2, D3). Die Höhe des geförderten Anteils hängt davon ab, wer einen Antrag stellt:
- 65% für kleine Unternehmen und Private (falls antragsberechtigt): Kleine Unternehmen im Sinne von SolarPLUS sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.
- 55% für mittlere Unternehmen: Mittlere Unternehmen im Sinne von SolarPLUS sind Unternehmen, die mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
- 45% für große Unternehmen: Große Unternehmen im Sinne von SolarPLUS sind Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter:in-nen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben.
Gedeckelt werden diese Anteile von einem Maximalbetrag. Dieser ist unabhängig davon, wer einen Antrag stellt. Er richtet sich nach der Fördermöglichkeit des einzelnen Moduls. Die Erstebratung bei Steuerfragen (A4) wird pauschal vollfinanziert.
* Als Privateigentümer:in von EFH und ZFH wird der Kauf eines Speichers (C1) mit einem Festbetrag von 300 Euro je KWh gefördert. Gleiches gilt auch für alle Anträge für für Pacht- und Leasingmodelle von Speichern (C2); unabhängig wer einen Antrag stellt.
Wichtig: Die Zuwendungsempfänger:innen müssen bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes im elektronischen Antragssystem erforderliche Verwendungsnachweise hochladen.
Die Verwendungsnachweise richten sich nach der in Anspruch genommener Fördermöglichkeit.
Nach Prüfung der Nachweise und Anlagen können Zuwendungsempfäner:innen die Auszahlung der bewilligten Zuwendung anfordern.
Die Zuwendung wird durch die IBB in einer Summe ausgezahlt.