Masterplan Solarcity Monitoring 2020 und 2021

Masterplan Solarcity

Monitoring 2020 und 2021

Berlin möchte schnellstmöglich klimaneutral werden und die Nutzung von Solarenergie spielt dabei eine entscheidende Rolle. Im März 2020 wurde daher die Umsetzung des Masterplans Solarcity im Berliner Senat beschlossen – ein ambitionierter Plan mit 27 Maßnahmen zur Beschleunigung des Solarausbaus in Berlin.

Seit Senatsbeschluss arbeiten die beteiligten Verwaltungen, Verbände und Unternehmen intensiv an der Umsetzung. Dabei wird die federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit August 2020 von der neu eingerichteten Koordinierungsstelle Masterplan Solarcity unterstützt. Diese verantwortet auch die Erstellung der jährlichen Monitoringberichte, die zur transparenten Erfolgskontrolle beitragen. Das zweite Monitoring wurde im Herbst 2021 durchgeführt und kommt trotz pandemiebedingt herausfordernder Rahmenbedingungen zu einer positiven Zwischenbilanz. So konnten bereits wichtige Meilensteine auf dem Weg zur solaren Stadt erreicht werden.


Erreichte Meilensteine


  • Erfolgreiche Umsetzung des Förderprogramms EnergiespeicherPLUS für alle Berliner:inen. Durch das Programm konnte bis September 2021 bereits 9,4 MW Solarleistung gebaut werden. Das Förderprogramm wurde aufgrund der hohen Nachfrage bis Ende 2022 verlängert.
  • Erweiterung der digitalen Angebote des SolarZentrums Berlin, z.B. Podcasts zu Themen der Berliner Solarwende und ein virtueller PV-Rundgang (3D-Ausstellung). Als Ort für unabhängige und kostenlose Beratungen zu allen Fragen der Solarenergienutzung steht das SolarZentrum zuverlässig allen Berliner:innen offen.
  • Neue ehrgeizige Klimaschutzvorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten sowie regulative Schritte hin zu einer CO2-freien Fernwärmeversorgung im Rahmen des novellierten Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln). Die neue Gesetzesfassung ist am 10. September 2021 in Kraft getreten.
  • Beschluss zum Solargesetz Berlin: Die Solarpflicht für private Gebäudeeigentümer:innen im Land Berlin gilt ab dem 1. Januar 2023 für Neubauten sowie Bestandsbauten, sofern bei letzteren wesentliche Umbauten des Daches erfolgen. Mit dem Gesetzesbeschluss gehört Berlin neben den Bundesländern Hamburg und Baden-Württemberg zu den Klimaschutz-Vorreitern zur Nutzung der erneuerbaren Energien-Potenziale im Gebäudebereich.
  • Im Sommer 2021 wurde das branchenübergreifende Partnerschaftsnetzwerk Solarcity von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gegründet. Ziel ist die enge Einbindung wichtiger Berliner Wirtschaftsakteur:innen in den geplanten Solarausbau.
  • Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden in 2021 maßgeschneiderte Veranstaltungsformate wie die erste Solarcity-Fachkonferenz, der Wettbewerb für Solararchitektur, der Wettbewerb für Solarcity-Initiativen sowie mehrere Expertenkreistreffen und Fachworkshops erfolgreich durchgeführt. 

Weitere Schwerpunkte 2022


  • Vorbereitung der Solarcity-Kampagne
  • Unterstützung und Aktivierung des Handwerks
  • Veröffentlichung Praxisleitfaden Solargesetz
  • Erweiterung der Förderkulisse zu einem Solar-Förderprogramm
  • 2. Fachkonferenz Masterplan Solarcity
  • Auslobung von zwei Wettbewerben in den Bereichen Architektur und Solarcity-Initiativen
  • Vertiefender Dialog mit dem Expertenkreis 
  • Weiterer Ausbau der Informations- und Beratungsangebote des SolarZentrums Berlin
  • Präsentation von Berliner Leuchtturmprojekten im Bereich Solarenergie

Die vollständigen Monitoringberichte zum Download als PDF


Monitoring des Masterplans

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Erklärfilm – Masterplan Solarcity und Monitoring 2020

Der Erklärfilm erläutert die Ziele und den Entstehungsprozess des Masterplans Solarcity und präsentiert auf Grundlage des Monitoringberichtes 2020 die ersten Meilensteine bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Achtung: Im Jahr 2021 fanden wichtige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen statt. Das novellierte Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) hat neue konkrete Zwischenschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität festgelegt. Demnach soll die Gesamtmenge der Berliner CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent, bis 2040 um mindestens 90 Prozent und letztlich spätestens bis zum Jahr 2045 um mindestens 95 Prozent reduziert werden, jeweils im Vergleich zum Jahr 1990.

Die zur Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen und Strategien werden im Rahmen der Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes 2030 (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 entwickelt. Das BEK ist das zentrale Instrument der Berliner Klimaschutzpolitik und umfasst rund 100 Maßnahmen. Der Masterplans Solarcity Berlin ist ein Projekt des BEK.


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